Infodienst

Bernd Podlech-Trappmann informiert
über Wehrdienst und Zivildienst

Aussetzen der Wehrpflicht

Nach Presseberichten sollen die Bundeskanzlerin, der Unions-Bundesfraktionschef Volker Kauder sowie der Finanzminister Wolfgang Schäuble sich zwischenzeitlich bei der Klausur des Präsidiums der CDU für den Plan des Verteidigungsministers ausgesprochen haben, die Wehrpflicht auszusetzen. Nachdem auch CSU-Chef Horst Seehofer dem zugestimmt hat, gilt die faktische Abschaffung der Wehrpflicht als ausgemacht.

Eine Empfehlung zur Aussetzung der Wehrpflicht wollen CDU und CSU auf einer Sitzung ihrer Präsidien am 26.09.2010 aussprechen.

Der Verteidigungsminister will bei allen Landesverbänden der Schwesterpartei vorsprechen und auf dem CDU-Parteitag im November für seine Reform werben.

Für den Fall, dass die Wehrpflicht ausgesetzt wird, plant der Verteidigungsminister auch, das Musterungsverfahren abzuschaffen.

Wird die Wehrpflicht ausgesetzt, entfällt auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes.

In diesem Zusammenhang ist das Bundesamt für den Zivildienst dazu übergegangen, Mandanten anzuschreiben und anzukündigen, dass eine Einberufung zur Ableistung des Zivildienstes für den 02.11.2010 sowie Folgedaten, insbesondere auch für den 03.01.2011 angedacht sind.

Gleiches gilt für die Einberufung zur Ableistung des Grundwehrdienstes, wobei das Einberufungsdatum Januar 2011 bei Aussetzung der Wehrpflicht das Letzte sein wird, zu dem Betroffene einberufbar sind.

Wir können an dieser Stelle garantieren, dass bei einer gemeinsamen Tätigkeit das Ziel erreicht wird, dass die vorgenannten Einberufungen ins Leere gehen.

Wir regen daher in jedem Fall an, bei einer möglichen Einberufung Widerspruch zu erheben und gegebenenfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten, denn Einberufungen greifen erheblich in die Lebenssituation des Betroffenen ein, sei es hinsichtlich der Ausbildung, Beruf und sonstiger Lebensplanung.

Es bedarf jeweils einer gesonderten Analyse des Einzelfalls mit der Maßgabe, dass wir für weitergehende Beratung selbstverständlich wie immer zur Verfügung stehen.

Sollte die Wehrpflicht ausgesetzt werden, bleibt die Domain www.wehr-recht.de bestehen, weil wir auch andere Verfahren bearbeiten, wie z.B. Verfahren, in denen Soldaten aufgrund eines Auslandseinsatzes z.B. eine schwere posttraumatische Depression erlitten haben. Auch vertreten wir Soldaten, die mit einem Disziplinarverfahren überzogen wurden oder aber bei denen - teilweise wegen Geringfügigkeiten - eine Entlassung aus dem Dienst vorgenommen worden ist.

Damit erstreckt sich der Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei nicht ausschließlich auf die Verhinderung der Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. des Zivildienstes, sondern geht über diesen Bereich hinaus.

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