Verwaltungsrecht / Wittener Anwalt spezialisierte sich auf das Wehrrecht
... Versuchten junge Männer die Einberufung in der Vergangenheit noch durch Tricksereien bei der Musterung (Scheuermannscher Rücken, Bluthochdruck) oder viele Jahre regelmäßiger Arbeit bei Feuerwehr, THW oder Rotem Kreuz zu entgehen, erobern mittlerweile auch hier die Juristen das Feld. Die Einberufung wird nicht mehr als gottgegeben hingenommen, denn der Klageweg steht offen. Der Wittener Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmann hat sich auf Einberufungen spezialisiert. Selbst einem ursprünglich tauglich gemusterten Tennisprofi eröffnete er mit juristischen Möglichkeiten eine weitere ärztliche Untersuchung, die vor dem Kreiswehrersatzamt zur endgültigen Ausmusterung führte. Dem Bund war damals das Risiko zu hoch, dass er finanziell für die Folgeschäden aufzukommen hätte, wenn sich die Rückenbeschwerden des Hochleistungssportlers während der Rekrutenzeit verschlechtert hätten. Aktuell verhalf der Wittener Anwalt einem Sauerländer zu einem Fristaufschub. Der junge Mann war erst vier Tage vor dem Gang in die Kaserne in seine Kanzlei gekommen. Eigentlich schon zu spät: Mit eigenem Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid des Kreiswehrersatzamtes Siegen vom 30.11.2005 war der 18 Jahre alte Werdohler vor der Wehrverwaltung West in Düsseldorf gescheitert. Am 02.01.2006 sollte er seinen Dienst antreten. Mit Eilantrag vom 30.12.2005 wies Podlech-Trappmann auf mögliche Formfehler des Bescheides hin, so dass das Verwaltungsgericht Arnsberg am selben Tag die Einberufung im Eilverfahren vorläufig aufhob. Der Gang in die Kaserne wurde gestoppt. Zwar hat das Gericht am 02.02.2006 den Einberufungsbescheid dann doch als rechtmäßig eingestuft, der Mandant gewann aber Zeit. Podlech-Trappmann: „Es bestehen gesundheitliche Probleme, die in der Vergangenheit nicht richtig aufgeklärt wurden. Wir gehen im weiteren Verlauf von einer Ausmusterung aus.“ Wen die Bundeswehr einziehen will, sei es zum Wehrdienst oder Zivildienst, den muss sie laut Podlech-Trappmann bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres einziehen; bis zu dem Tag also, an dem er seinen 23. Geburtstag feiert. Falls die Kandidaten aber zuvor zurückgestellt wurden und der Grund der Zurückstellung entfallen ist, haben sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit dem Gang in die Kaserne zu rechnen, zeigt der Anwalt Ausnahmen auf. Für Studenten mit besonders langen Studiengängen, etwa Pastöre, endet die Frist sogar erst mit der Vollendung des 28. Lebensjahres. Gezogen werden junge Männer mit Tauglichkeitsgrad T1 (voll verwendungsfähig) oder T2 (mit Einschränkungen).
WAZ: Stefan Wette
Absicht des Verteidigungsministers Hans-Josef Jung:
Während 2005 noch ca. 39.800 Dienstposten für Wehrpflichtige besetzt wurden, will Verteidigungsminister Franz-Josef Jung diese Zahl für 2006 um 4.000 Rekruten auf gerundet 45.000 Dienstpflichtige erhöhen.
Langfristig ist geplant, 25.000 zusätzliche Dienstposten für Grundwehrdienstleistende zu schaffen.
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