Stark im Tennis, aber zu schwach für den Bund. Jens Knipschild wird damit leben können, daß ihm deshalb manche Drückebergerei vorwerfen. Daß er am Wehrdienst vorbeikam, verdankt er nicht nur seinem Gesundheitszustand, sondern auch einem Wittener Rechtsanwalt. Ein schlechtes Gewissen kennt Bernd Podlech-Trappmann bei dieser Arbeit nicht. Spezialisiert hat der Anwalt sich auf Fälle nach dem Wehrpflichtgesetz. 350 Verfahren hat er bereits gegen Kreiswehrersatzämter oder das Bundesamt für Zivildienst geführt. Er zählt Fälle auf, in denen seiner Ansicht nach die angestrebte Wehrgerechtigkeit zu ungerechten Entscheidungen führt: "Da ist ein junger Mann aus Dortmund, der sich um seinen kranken Vater kümmert. Oder ein Feinmechaniker, der sich selbständig gemacht hat." Beide mußten zum Bund, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist eindeutig: Von einer unzumutbaren Härte sei in derartigen Fällen nicht auszugehen. Schließlich könnten die Wehrpflichtigen sich ja um Ersatz kümmern."Waffengleichheit" nennt der Jurist als Grund, warum junge Männer einen Anwalt einschalten sollten, wenn sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht zum Bund wollen: "Die Behörde kennt ihre Vorschriften, die Wehrpflichtigen wissen nichts davon." Jens Knippschild, der für den OTHC Oberhausen in der Bundesliga spielt, versuchte sich gar nicht erst am Kampf mit der Wehrbürokratie.
Vor der Musterung 1995 schaltete der damals 20jährige den Anwalt ein. Und in Erinnerung an die eigene Musterung in Unterhose ("Husten Sie mal!"), vermerkt man überrascht, wie selbstbewußt mit dem Kreiswehrersatzamt verhandelt werden kann. Doch trotz Allergie-Beschwerden ist Knippschild zunächst tauglich. Erst nach neuen Anträgen kommt die Ausmusterung: Jetzt plagt ihn der Rücken. Für den Anwalt kein Zeichen von Drückebergerei: "Wenn der Mandant weitere Rückenschäden im Tennis erleidet, ist es sein Problem. Wenn irreparable Schäden im Wehrdienst eintreten, muß dagegen der Bund zahlen, notfalls lebenslänglich". Und allein diese Haftung führe zur Ausmusterung. Das liebe Geld also. Und was zahlt man für den anwaltlichen Rat vor der Musterung? "Unterschiedlich", weicht Podlech-Trappmann aus, "je nach Einzelfall."
WAZ: Stefan Wette
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